InterVal evaluiert die Auswirkungen des novellierten WissZeitVG

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Gemeinsam mit dem HIS Institut für Hochschulentwicklung evaluiert InterVal seit Januar 2020 die Auswirkungen einer Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf die Befristungspraxis.

Das Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen und wurde im März 2016 novelliert. Die Gesetzesänderung zielt zum einen darauf ab, die Befristungsmöglichkeiten für das wissenschaftliche Personal deutlicher einzufassen, insbesondere in Bezug auf die Bemessung von Vertragslaufzeiten. Zum anderen sollten Auslegungsprobleme des Gesetzes beseitigt werden. 

Die Evaluation wird mit enger und kontinuierlicher Begleitung durch die Stakeholder umgesetzt und nutzt einen Mixed-Methods-Ansatz. Im Zentrum stehen die Erhebung und Auswertung von Vertragsdaten bei einem Sample aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, quantitative Befragungen von Hochschulleitungen und wissenschaftlich Beschäftigten sowie qualitative Fallstudien an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Flankiert wird dies durch Dokumentenanalysen und Interviews mit Expertinnen und Experten zur Beschäftigung in der Wissenschaft.

Ansprechperson für die Evaluation ist Dr. Jörn Sommer.

Bedeutung des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“

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Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey hob angesichts der aktuellen Corona-Pandemie, in der eine Zunahme häuslicher Gewalt zu befürchten ist, die Bedeutung des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ hervor. Sie bezog sich dabei auf Ergebnisse einer aktuellen Studie von InterVal.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Angebot der anonymen Erstberatung und Weitervermittlung für von Gewalt betroffene Frauen sowie Unterstützerinnen und Unterstützer aus ihrem Umfeld. Es ist rund um die Uhr erreichbar und bietet telefonisch, per Chat und E-Mail Beratung in vielen Sprachen an.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von InterVal haben fünf Jahre nach Aufbau des Angebots im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bekanntheit, Akzeptanz und Wirkungen des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ untersucht. Dafür wurden umfangreiche Erhebungen und Auswertungen von Vorgangsdaten umgesetzt. Die Ergebnisse der Studie werden in Kürze veröffentlicht.

Eine Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hierzu finden Sie hier.

Ansprechperson ist Dr. Stefan Ekert.