Bericht der Bundesregierung zur Marktentwicklung im Bereich von Reiseeinzelleistungen

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Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2017, 2394) sind die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen in nationales Recht umgesetzt worden. Aufgrund einer umstrittenen Debatte im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages die Bundesregierung, die Marktentwicklung betreffend veranstaltermäßig vertriebener Reiseeinzelleistungen ab Geltung der neuen Vorschriften zu beobachten, um etwaige Missstände aufzudecken sowie hierüber innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren zu berichten (siehe Bundestagsdrucksache 18/12600, Seite 13).

Um diesen Berichtsauftrag zu erfüllen, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 2019 die InterVal GmbH mit einem Forschungsvorhaben beauftragt, das im Herbst 2020 abgeschlossen wurde. Der Abschlussbericht, der Grundlage für die Berichterstattung der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag war (siehe Bundestagsdrucksache 19/25790), wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz inzwischen veröffentlicht.

Die Lang- und Kurzfassung des Abschlussberichts sind unten in der Publikation herunterladbar.

Ansprechpersonen sind Dr. Stefan Ekert und Lisa Poel.

Informationen zum Forschungsvorhaben finden Sie hier.

Publikation

  • Ekert, St. / Staudinger, A. / Poel, L. (2020). Forschungsvorhaben zum Thema „Veranstaltermäßig vertriebene Reiseeinzelleistungen und Tagesreisen zu einem Reisepreis von bis zu 500 Euro“. Abschlussbericht. Berlin.

    Volltext  Kurzfassung  

Digitalkonferenz der Mehrgenerationenhäuser zu Zusammenhalt trotz Distanz

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Wie generationenübergreifender Zusammenhalt vor Ort auch mit „neuer Distanz“ gelingen kann war die Leitfrage des 4. Fachtags „Demografie konkret“ im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Rund 60 Vertreterinnen und Vertreter von Mehrgenerationenhäusern (MGH), die im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert werden, trafen sich am 2. und 3. November 2020 zur Digitalkonferenz, die vom BMFSFJ und der Fachlich-inhaltlichen Begleitung der Mehrgenerationenhäuser im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sowie mit Unterstützung von InterVal und des Innovationsbüros des BMFSFJ veranstaltet wurde.

Diskutiert wurden u. a. Herausforderungen und Möglichkeiten für freiwilliges Engagement in MGH sowie im digitalen Wandel, wenn „die einen analog und die anderen digital unterwegs sind“. Dr. Nikola Ornig, Bereichsleiterin bei InterVal, griff in ihrem Fachbeitrag zentrale Ergebnisse aus zwei aktuellen Berichten zur Digitalisierung, dem Dritten Engagementbericht und dem Achten Altersbericht, auf und berichtete von aktuellen Ergebnissen der Programmevaluation zur Fortführung freiwilligen Engagements der MGH während der Zeit der Kontaktbeschränkungen. Deutlich wurde, dass die MGH in den Kommunen bereits aktuell und auch zukünftig eine wichtige Rolle bei der Förderung von digitaler Teilhabe und Souveränität einnehmen können.

Ansprechperson ist Dr. Stefan Ekert.

Informationen zu – digitalen und analogen – Angeboten der MGH auch während der Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen finden sich auf der Webseite des Bundesprogramms.

Interventionsstudie zur Potenzialanalyse abgeschlossen

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Das BMBF und das BIBB vereinbarten im Jahr 2018 die Qualitätsstandards des Berufsorientierungsprogramms zur Potenzialanalyse einer inhaltlichen Überprüfung zu unterziehen. Hierfür wurde eine Interventionsstudie umgesetzt, in der verschiedene Verfahren vergleichend auf ihre Wirksamkeit getestet wurden. Der Abschlussbericht ist nun veröffentlicht. Zentrale Ergebnisse lauten: Potenzialanalysen in der siebten oder achten Klasse sind wirksam, deren Nachhaltigkeit aber unterstützungsbedürftig. Ein hoher Reflexionsanteil ist zur Erreichung der angelegten Ziele wichtiger als die bislang im Fokus stehende Handlungsorientierung.

Die Wirksamkeit der Potenzialanalysen unterscheidet sich im Vergleich der untersuchten Varianten nicht stark. Verschiedene Teile der Schülerinnen und Schüler (z.B. je nach Geschlecht oder je nachdem, wie intensiv sie sich vorab mit Berufsorientierung schon beschäftigten) profitieren von verschiedenen Varianten der Potenzialanalyse unterschiedlich. Alle getesteten Interventionstypen haben ihre Stärken und Schwächen. Das spricht dafür, die Potenzialanalyse entweder zu modularisieren, so dass Bausteine bedarfsgerecht zusammengestellt werden können oder vielfältige Aufgabentypen in einem Konzept zu kombinieren, um die individuelle Wirkung zu verbessern.

Ansprechperson ist Dr. Jörn Sommer.

Der Abschlussbericht kann hier heruntergeladen werden.