Evaluation des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus: neue Veröffentlichung zu Zwischenergebnissen

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Wie gelingt es Mehrgenerationenhäusern als Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, zu guten Entwicklungschancen und fairen Teilhabemöglichkeiten beizutragen? Dieser und weiteren Fragen widmet sich InterVal als Programmpartnerin Evaluation im Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander (2021-2028)“. Eine neue Veröffentlichung enthält nun aktuelle Zwischenergebnisse der Untersuchung.

Im Rahmen des Bundesprogramms werden deutschlandweit 531 soziale Einrichtungen als Mehrgenerationenhäuser durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Dabei definiert das Programm Handlungsfelder, in denen Mehrgenerationenhäuser tätig werden können, um Bedarfe in den jeweiligen Sozialräumen und Kommunen aufzugreifen.

Das nun veröffentlichte Ergebnispapier bietet einen Einblick in bedarfsorientierte Schwerpunktsetzungen und konkrete Maßnahmen der Mehrgenerationenhäuser in den Handlungsfeldern ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie Partizipations- und Demokratieförderung. Dabei werden jeweils auch Beispiele guter Praxis angeführt. Die Grundlage dafür bilden standardisierte und qualitative Erhebungen, unter anderem bei Koordinatorinnen und Koordinatoren der Mehrgenerationenhäuser sowie bei Vertreterinnen und Vertretern der Standortkommunen.

Weitere Informationen zum Programm sowie zur Aufgabe der Evaluation finden Sie hier.

Die Publikation ist abrufbar auf der Website des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus.

InterVal untersucht Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft

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Seit Januar evaluieren wir im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch). Die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen und Verarbeitungsbetrieben stehen seit Jahren im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit. Als Ursache für Missstände wurden vor allem die Beschäftigung von Fremdpersonal (Werkverträge, Zeitarbeit) sowie die Personalrekrutierung in neuen EU-Mitgliedsstaaten gesehen. Das GSA Fleisch wurde deshalb verschärft. Im Kern soll damit die Beschäftigung von Fremdpersonal eingeschränkt werden.

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