Evaluation zur Förderung von Jugendwohnheimen

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Zum Hintergrund der Studie

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) fördert den Neubau, die Erweiterung und den Umbau von Jugendwohnheimen, die nach § 80a in Verbindung mit § 80b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) Wohnplätze für Auszubildende anbieten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden anteilige Zinszuschüsse oder anteilige, einmalige Zuschüsse für Sanierungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen gewährt. Letztere umfassen einen Betrag von über 35 Prozent bis maximal 40 Prozent der Gesamtkosten der Sanierungs-, Modernisierungs- oder Baumaßnahmen (jedoch maximal 25.000 € pro Heimplatz). Zu den Voraussetzungen für die Förderung zählen unter anderem, dass die geförderten Wohnheime zum Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt und zur Förderung der Berufsausbildung beitragen. Zudem müssen sich die Träger selbst oder Dritte in angemessenem Umfang an den Kosten beteiligen. Hintergrund der Förderung sind die regionalen Disparitäten auf dem Ausbildungsmarkt. Das bedeutet: Häufig weist der Ausbildungsstellenmarkt ein Ungleichgewicht zwischen dem Ausbildungsplatzangebot in Betrieben und der Ausbildungsplatznachfrage von jungen Menschen auf. Für einen erfolgreichen Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt spielt deshalb die Mobilität von Jugendlichen eine entscheidende Rolle. Die Förderung von Jugendwohnheimen für Auszubildende folgt der Annahme, dass das Thema Wohnen einen entscheidenden Faktor bei der Wahl des Ausbildungsplatzes darstellt.

Über die Evaluation

Die Evaluation zur Förderung von Jugendwohnheimplätzen führte  die InterVal GmbH zwischen August 2021 und August 2022 durch. Die Untersuchung sollte Erkenntnisse liefern hinsichtlich der allgemeinen Bedeutung und Wirksamkeit der Förderung für a) die Mobilität von ausbildungssuchenden Jugendlichen, b) den Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt, c) die Förderung der Berufsausbildung und d) die Investitionsbereitschaft von Jugendwohnheimträgern und weiteren Förderern wie zum Beispiel Ländern oder Kommunen. Des Weiteren sollte sie einen Überblick über die weiteren Förderquellen für Jugendwohnheime liefern und erheben, inwiefern ein Sanierungsstau bei den Einrichtungen besteht. Die konkrete Beleuchtung einzelner Förderprojekte stand nicht im Fokus der Evaluation.

Im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchung wurden 103 Jugendwohnheime ausführlich schriftlich befragt, bei weiteren 50 wurden Strukturmerkmale telefonisch erhoben. 128 Auszubildende in Jugendwohnheimen lieferten über eine Onlinebefragung standardisierte Angaben zu Ihren Erfahrungen. 80 Interviews mit den unterschiedlichen beteiligten Akteuren sowie die Sichtung von Sekundärdaten und Literatur lieferten zusätzliche qualitative Erkenntnisse.

Ergebnisse

Wesentliche Ergebnisse der Evaluation lauten: 

  • Rund ein Drittel der mehr als 500 Einrichtungen des Jugendwohnens ist seitens der BA förderfähig. Die Einrichtungen richten sich neben betrieblichen Auszubildenden z. B. an schulische Auszubildende, Jugendliche mit Leistungen nach dem SGB VIII, Blockschülerinnen und -schüler, Auszubildende während überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung oder in Reha-Maßnahmen. Auch die meisten förderfähigen Einrichtungen sind überwiegend auf andere Zielgruppen ausgerichtet. 
  • 73 Prozent der Auszubildenden hätten nach eigenen Angaben ohne Umzug den Wunschberuf nicht beginnen können, 60 Prozent ohne das Jugendwohnen in der Region keine Ausbildung beginnen können. 76 Prozent haben durch das positive Wohnklima beim Jugendwohnen den Kopf frei für die Ausbildung.
  • Investitionsbedarf besteht vor allem dahingehend, dass die Einrichtungen für zeitgemäßes Wohnen attraktiv bleiben, teils aber auch für den Erhalt des Baus, ferner für Barrierefreiheit, Energieeffizienz oder Sicherheitsstandards.
  • Die Förderung durch die BA wirkt als Hebel für Investitionen. Wurden Investitionsprojekte  über die BA gefördert, waren diese signifikant größer. Alternativen zur Förderung der BA stehen nicht allen Einrichtungen zur Verfügung.
  • Die Förderung der BA öffnet die Einrichtungen für die Zielgruppe der Auszubildenden.

InterVal hat verschiedene Ansätze herausgearbeitet, wie die BA ihre Förderkonditionen anpassen kann, falls die Behörde anstrebt, die Nachfrage der Jugendwohnheime nach Förderung zu steigern:     

  • Anhebung des Deckels von 25.000 €/Platz aufgrund der gestiegenen Baukosten
  • Förderung in anteilig größerer Höhe über die i. d. R. derzeit 35 Prozent hinaus
  • Fördermöglichkeit für den Beratungs- und Vorbereitungsprozess
  • Öffnung der Förderung für kleinere Projekte bei gleichzeitiger Senkung der Dokumentationslast
  • Verzicht auf 10 Prozent Nachlass auf Wohnkosten für BAB-geförderte Bewohnerinnen und Bewohner

Der Abschlussbericht befindet sich in der unten aufgeführten Publikation.

Ansprechpartner ist Herr Dr. Jörn Sommer.

Publikation

  • Sommer, J. / Schnelle, C. (2022): Abschlussbericht der Evaluation zur Förderung von Jugendwohnheimen. Berlin.

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