Forschungsvorhaben „Umsetzung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung“

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Zum Hintergrund der Evaluation

Die Förderung von arbeitsuchenden Menschen in den als gemeinsame Einrichtungen organisierten Jobcentern geschieht in Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen. Die Verwaltungskosten der Jobcenter summieren sich jährlich auf mehrere Milliarden Euro. Regelmäßig wird die Höhe der Verwaltungskosten öffentlich kritisiert, vor allem, wenn es zu Umschichtungen von Eingliederungsmitteln in Verwaltungskosten kommt. Diese Kritik ignoriert leider meist, dass es sich bei einem großen Teil dieser Kosten um Ausgaben für Personal handelt, welches für eine personenorientierte, intensive Begleitung der Kundinnen und Kunden notwendig ist. Die Zusammenarbeit der beiden Träger im Jobcenter ist organisatorisch höchst anspruchsvoll. Daraus ergeben sich für die Geschäftsführung von Jobcentern und die Beauftragten der Haushalte nicht nur verschiedene Fragen und Probleme rund um Abrechnung von Personal- und Sachkosten. Es sind auch Fragen zum Machtverhältnis zwischen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit betroffen, z. B. welche Dienstleistungen von welchen Akteuren (Trägern und sonstigen Dritten) für ein Jobcenter eingekauft werden. Um mehr Klarheit in diesem Feld zu schaffen, wurde am 1. Januar 2012 die Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV) eingeführt.

Über die Evaluation

InterVal wurde mit einem Forschungsvorhaben zur Untersuchung der Implementierung der VKFV und zur Exploration der damit verbundenen Problemlagen beauftragt. Die zentralen Leitfragen richteten sich dabei auf ihre Umsetzung und Anwendung, auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch die gemeinsamen Einrichtungen sowie auf Praktiken bei der Kostenabgrenzung zwischen gemeinsamen Einrichtungen bzw. Trägern. Wir verfolgten einen multimethodischen Forschungsansatz, der die Perspektiven aller betroffenen Akteure berücksichtigte:

  • Die Grundlage für das empirische Vorgehen bildeten Daten- und Dokumentenanalysen, Experteninterviews, eine Auftaktsitzung und ein Workshop.
  • Darauf aufbauend wurden fünf explorative Fallstudien vor Ort durchgeführt. Bei den Interviewpartnerinnen und -partnern handelte es sich um Vertreter der gemeinsamen Einrichtungen, der kommunalen Träger und der zuständigen Agenturen für Arbeit.
  • Den methodischen Kern der Studie bildeten flächendeckende, teilstandardisierte Befragungen der gemeinsamen Einrichtungen und der kommunalen Träger mit einer deutlich über den Erwartungen liegenden Rücklaufquote. Es wurde eine schriftliche Befragung der Verantwortlichen bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt, die wir durch telefonische Gespräche ergänzten.
  • Nach der Auswertung der quantitativen Daten wurden weitere Fallstudien zur Vertiefung durchgeführt. Dabei stand u. a. der Einkauf von Dienstleistungen durch die gemeinsamen Einrichtungen im Fokus.
  • Die Umsetzung der Studie wurde systematisch mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verwaltungskosten“ unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt. Ergebnisse wurden in Workshops bundesweit an die Jobcenter transferiert.

Ergebnisse

Die Auswertung zeigte zwar einen positiven Grundtenor bezüglich der Einschätzung zur Einführung der Verordnung, aber auch eine Reihe von weiteren Bedarfen seitens der betroffenen Akteure. Unsere empirischen Erkenntnisse integrierten wir in Handlungsempfehlungen, u. a. zur besseren Konkretisierung und Abgrenzung der abrechenbaren Aufgaben und zur weiteren Nachsteuerung der Abrechnungspraxis. Anregungen hieraus sind in eine Überarbeitung der VKFV durch das BMAS eingeflossen. Alle Ergebnisse können Sie in unserer Publikation zum Thema nachlesen.

Publikation

  • Ruschmeier, R. / Sommer, J. / Werner, J. / del Estal, M. (2014). Schlussbericht zum Forschungsvorhaben: Umsetzung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung. Berlin.

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